Die Förderung der schulischen wie der universitären Bildung ist eine der beiden Säulen der Stiftungstätigkeit.

In dem Satzungszweck ist vor allem die Förderung von Bildung und Erziehung herausgehoben. Dieser spezielle Förderzweck kann durch ein Bündel von Aktivitäten erreicht werden, wobei in der Satzung insbesondere aufgezählt werden:

  • soziale und sprachliche Bildung und Fortbildung schulpflichtiger Kinder im Bereich der Hochschulbildung
  • die Förderung des Bauingenieurwesens
  • die Förderung des Baurechts
  • die Förderung des Rechts der Vergabe öffentlicher Aufträge und zwar sowohl in rechtswissenschaftlichen wie in technischen Studiengängen.

Die Bildungsförderung ist dabei nach Art und Weise nicht eingeschränkt, wird jedoch vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Stiftung Preise auslobt, ausgewählte Projekte und Arbeiten fördert sowie Stipendien gewährt.